Arbeitsrecht: Immer wieder neu befristet - News Summed Up

Arbeitsrecht: Immer wieder neu befristet


Christoph Abeln antwortet: Bei der Befristung von Arbeitsverträgen unterscheidet man zwischen sachgrundlosen Befristungen und solchen aus sachlichem Grund. Bei mehrfach hintereinander gereihten Befristungen muss geprüft werden, ob die Befristung des letzten Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt ist. Ob ein Vertrag verlängert werden darf, hängt also somit immer nur vom aktuellen Arbeitsvertrag ab. Hat der Arbeitgeber keine überzeugenden Gründe für die Befristungen, können Anzahl und Dauer der Befristungen Hinweise dafür sein, dass ein stichhaltiger Sachgrund fehlt. Eine Befristung ohne sachlichen Grund ist laut Gesetz nur bis zu zwei Jahren zulässig, der Vertrag darf höchstens dreimal verlängert werden.


Source: Der Tagesspiegel January 09, 2017 09:55 UTC



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