Unsere Leserin fragt: Ich arbeite als Abteilungsleiterin in einem Buchladen und habe eine Frage zu meinem Urlaub. Die zweite Regel lautet: Dieser Urlaub muss in Freizeit genommen werden, ein Tausch gegen Geld ist nicht möglich. Eine weitere relevante Regel lautet: Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er daran gebunden. Nur in absoluten Notfällen, bei einem unvorhersehbaren, die Existenz des Unternehmens gefährdenden Ereignis, bei dem es zwingende betriebliche Gründe und keinen anderen Ausweg gibt, kann der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub streichen. Mehr zum Thema Karrierefrage Darf ich in meinem Urlaub arbeiten?
Source: Der Tagesspiegel June 09, 2020 12:11 UTC