So etwa der Inhaber einer Dachgeschosswohnung in München , der kürzlich vor dem Amtsgericht München den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ein Bauunternehmen beantragte. Die Bewohner des Hauses wurden mehrere Tage vor dem geplanten Drohnenflug per Aushang im Hausflur darüber informiert. Er wollte den Drohnenüberflug verhindern und beantragte deshalb vor einem Zivilgericht am Amtsgericht München den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Doch das Amtsgericht wies den Antrag ab. Somit könnten die Bewohner des Hauses rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Aufnahmen vom Inneren ihrer Wohnungen zu verhindern.
Source: Suddeutsche Zeitung February 04, 2026 12:02 UTC