Verbraucher, die eine Alno-Küche erwarten, sollten also zuallererst in den Kaufvertrag schauen und den Vertragspartner identifizieren. Die Forderung, die der Käufer gegenüber dem Händler besitzt, muss dann auch erfüllt werden. Andernfalls ist eine Rückabwicklung des Vertrags notwendig. Dieser wiederum prüft im Folgenden, wie viele Forderungen vorliegen – und ob der Hersteller die Küche noch liefern kann. Der Betrieb soll dann wie bislang fortgeführt werden, sagte der Sprecher – und die bestellte Küche wie gewünscht beim Händler eintreffen.
Source: Handelsblatt July 12, 2017 15:31 UTC