Dass es bei der Überstellung des Tatverdächtigen Ali Bashar aus dem Nordirak rechtmäßig zugegangen sei, begründet die Bundespolizei mit einem Präzedenzfall. Demnach verwies Romann im Telefonat mit dem Staatssekretär Hans-Georg Engelke auf die Abschiebung des KZ-Wächters John Demjanjuk aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland. In rechtlicher Hinsicht bestehen jedoch Unterschiede zwischen der Abschiebung des Amerikaners ukrainischer Herkunft 2009 und der Ergreifung Ali Bashars im kurdisch verwalteten Nordirak. Mit der vorigen Auskunft „Die Bundespolizei hat das Flugzeug nicht verlassen“ seien nur die „Exekutivkräfte“ gemeint gewesen, also jene Beamten, die Bashar überführten, hieß es am Freitag. Romann habe das Flugzeug hingegen „aus protokollarischen Gründen“ mit zwei Angehörigen seines Leitungsstabs verlassen und mit hochrangigen Vertretern der regionalen Sicherheitsbehörden und dem Innenminister der Regionalregierung gesprochen.
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 16, 2018 03:22 UTC