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Aktive NPD-Funktionäre können Waffenschein verlieren


Aktive Funktionäre der verfassungsfeindlichen NPD besitzen in der Regel nicht die nötige Zuverlässigkeit für den Besitz einer Waffe. Allerdings müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die sogenannte Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit durch das Verhalten eines Parteimitglieds widerlegt werden könne. Der Entscheidung lag der Fall eines Mannes zugrunde, der im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stellvertretender NPD-Chef war und im Kreistag sowie in einem Gemeinderat saß. Dieses Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht jetzt jedoch auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Das OVG solle prüfen, ob der Mann sich nicht doch von gewaltgeneigten NPD-Anhängern distanziert habe und der Entzug der Waffenbesitzkarte deswegen unberechtigt gewesen sei.


Source: Junge Welt June 19, 2019 17:37 UTC



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