Im Januar hatte der Verfassungsschutz Mitarbeiter dazu aufgefordert, Kontakte zur AfD intern offenzulegen. Nun klagt die Partei offenbar wegen einer Verletzung des Gleichheitsgebots. Die AfD klagt per Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). AnzeigeDie AfD hat einem Medienbericht zufolge erneut per Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) geklagt. Das Verwaltungsgericht Köln hatte erst Ende Februar einem Eilantrag der AfD stattgegeben und dem BfV untersagt, die AfD öffentlich als Prüffall zu bezeichnen.
Source: Die Welt June 08, 2019 09:45 UTC