Der wegen Antisemitismus auch parteiintern kritisierte AfD-Politiker Wolfgang Gedeon hat einen Gerichtsprozess gegen den Präsidenten des Zentralrats der Juden verloren. AnzeigeDer wegen judenfeindlicher Äußerungen umstrittene Stuttgarter AfD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon darf als „Holocaust-Leugner“ bezeichnet werden. Das entschied das Landgericht Berlin und gab damit dem Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, recht. Gedeon als „Holocaust-Leugner“ zu bezeichnen, fällt demnach unter den Schutz der freien Meinungsäußerung, stellte das Zivilgericht fest. Nach eigener Darstellung hatte Gedeon deshalb gegen Schuster geklagt, weil er die Bezeichnung „Holocaust-Leugner“ als ungerechtfertigten Vorwurf empfand.
Source: Die Welt January 17, 2018 04:39 UTC