Generell gilt: Alles, was eine „mittlere Pflichtverletzung“ darstellt, kann abgemahnt werden, erklärt Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster. AnzeigeAlexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, unterscheidet grundlegend zwei Fälle: „Wenn ein Arbeitnehmer immer wieder einen Fehler macht, kann eine Abmahnung als Anstoß verstanden werden – ‚Du, mach es einfach mal anders!‘“ Hier plant der Arbeitgeber keinen Rauswurf des Mitarbeiters. Mündliche oder schriftliche Abmahnung: was formal giltEs ist egal, ob eine Abmahnung per E-Mail, Brief oder mündlich im Büro des Chefs mitgeteilt wird. Abmahnung darf wieder aus Personalakte entfernt werdenJe nach Schwere des Verstoßes haben Mitarbeiter nach etwas vergangener Zeit zudem das Recht, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen. Laut Bredereck darf der Arbeitgeber zwar vor einer Kündigung trotzdem eine Abmahnung ausstellen.
Source: Die Welt December 30, 2019 08:37 UTC