Eine seiner Forderungen sei nicht mit der 50+1-Regel vereinbar. Außerdem wundert sich die DFL über die Dringlichkeit der Anfrage. Im entscheidenden Punkt erteilte die DFL Ismaiks Forderungen eine klare Absage. Die Vereinbarkeit des 1860-Konstrukts mit der 50+1-Regel beruhe aber "wesentlich auch darauf, dass das Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung uneingeschränkt besteht", erklärte die DFL hierzu. eine derartige Weisung mit den Mitteln des Gesellschaftsrechts zu bewerten und zu lösen."
Source: Suddeutsche Zeitung June 01, 2017 17:01 UTC