Für einen Prozess gegen die RAF wurde der in den 1970er Jahren eigentlich als Sport- oder Werkhalle der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim vorgesehene Bau zum Hochsicherheitssaal gemacht. Das will Heinig ausgerechnet aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ableiten, das die Einziehung und den volksverhetzenden Charakter der Schrift »Der Auschwitz-Mythos« 1983 bestätigte. Die Feststellung des Landgerichts Stuttgart, das Buch erfülle die Tatbestände der Volksverhetzung und der Aufstachelung zum Rassenhass, sei zutreffend, heißt es im Urteil des BGH. Die Angeklagte Jutta V. musste einräumen, dass man sogar neue Mitarbeiter gewarnt hätte: Man müsse bereit sein, für die Beteiligung an »Altermedia« in den Knast zu gehen. Den Vertretern der Bundesanwaltschaft trug der Vorsitzende auf, ihre Schlussvorträge für diesen Termin vorzubereiten.
Source: Junge Welt January 16, 2018 18:21 UTC