Kurz vor Ende der Ausführungen von Richter Martin Schellhase verlässt S. den Saal B 275 des Strafjustizzentrums in München. Das Gericht folgt in vielen Punkten der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und hat Andreas S. zu einer Geldstrafe von 132 500 Euro verurteilt. Der Richter bescheinigt dem Hauseigentümer "äußerste kriminelle Energie""Ich gehe davon aus, dass es einen Plan gab, das Uhrmacherhäusl abzureißen", sagt Richter Schellhase in seinem Urteilsspruch. Chatverläufe, Telefonanrufe oder Nachrichten: Vieles davon ist von den Beteiligten gelöscht worden, bevor es zur Verhandlung kam - "das steht meines Erachtens fest", sagt Richter Schellhase. "Wenn der Plan aufgegangen wäre, hätte Herr M. als Sündenbock herhalten müssen und man hätte ihm den gesamten Abriss angelastet", sagt Richter Schellhase.
Source: Suddeutsche Zeitung July 30, 2022 01:59 UTC