Abschiebungen von Flüchtlingen nach Bulgarien sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover wegen der unmenschlichen und existenzbedrohenden Behandlung dort unmöglich. Auf die Klage eines 19-jährigen jesidischen Kurden hin erlies das Gericht in einem Eilentscheid ein Abschiebeverbot. Schutzberechtigten drohe in Bulgarien die Obdachlosigkeit und ihnen fehle faktisch der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu staatlichen Sozialleistungen, urteilte das Gericht. Eine Abschiebung des Flüchtlings würde seine Existenz bedrohen und zu einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen führen. Im Jahr 2015 veröffentlichte Pro Asyl eine Dokumentation, die belegt, dass in Bulgarien Flüchtlinge nach der Einreise oft wochen- und monatelang inhaftiert werden.
Source: Neues Deutschland April 07, 2017 12:11 UTC