Die Mieterin müsse eine nicht betriebssichere Mikrowelle benutzt und so den Brand verursacht haben, meinte der Vermieter. 17 C 68/15) und stützte sich auf das Gutachten eines Sachverständigen. Die Mikrowelle sei zwar nicht mehr neu gewesen, habe aber offenbar bis zum Brand gut funktioniert. Der Brand sei wohl in der »Schaltereinheit« entstanden. Da der Brand nicht auf ihr Konto gehe, habe die Mieterin kündigen dürfen, so das Gericht.
Source: Neues Deutschland May 02, 2017 19:30 UTC