Fast jeder vierte Arbeitslose bezieht einem Zeitungsbericht zufolge trotz einer vorherigen versicherungspflichtigen Beschäftigung sofort Hartz IV. Besonders stark betroffen seien Künstler und andere Kreative mit nur kurzzeitigen Arbeitsverhältnissen, berichtet die »Saarbrücker Zeitung« unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen. Demnach müssen Künstler und Kreative nicht die erforderliche Vorbeschäftigungszeit von zwölf Monaten in zwei Jahren für den Bezug von Arbeitslosengeld I erreichen. Die Bundesregierung hatte die Ausnahmeregelung im vergangenen Jahr bis Ende Juli 2018 verlängert. Künstler und andere kurzfristig Beschäftigte müssten damit rechnen, trotz Beitragszahlungen nur in Ausnahmefällen Arbeitslosengeld zu erhalten, erklärte deren arbeitsmarktpolitische Sprecherin Brigitte Pothmer.
Source: Neues Deutschland April 03, 2017 10:41 UTC