Wer ohne Ticket in Bahn oder Bus fährt, riskiert eine Geldstrafe und kann sogar im Gefängnis landen. Den Berechnungsschlüssel für sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen konnte die Ampel noch ändern – die Reform des Paragrafen 265a Strafgesetzbuch entfiel wegen des Koalitionsbruchs allerdings. Für das Jahr 2024 listet die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamts insgesamt 21.881 Verurteilungen wegen des Paragrafen 265a auf. „Gehören die, die sich keinen Fahrschein leisten können und am Ende dann mit einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt landen, tatsächlich dorthin? Wer sich kein Ticket leisten könne, stecke oft in einer Notlage, wodurch eine Fahrt zum Arzt, Amt oder Verwandten ohne Fahrschein folgen könne.
Source: Die Welt January 30, 2026 12:44 UTC