Mehr Verbraucherschutz, mehr Transparenz: „Mifid II“ steht für eine kleine Revolution in der Geldanlage. Angegeben werden müssen auch die Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen, um die es im Gespräch ging, die Wünsche und Anlageziele des Kunden und die Produktempfehlungen des Beraters. „Mifid II“ ist die Kurzbezeichnung für eine EU-Richtlinie (“Markets in Financial Instruments Directive“). Im Herbst hatte sich die Finanzaufsicht Bafin zuversichtlich geäußert: Das Ganze sei zwar eine „große Kraftanstrengung“ für die Branche, sagte Aufseherin Roegele. Wir schauen sehr genau darauf, welche Prozesse für die Umsetzung implementiert werden, ob diese zeitnah umgesetzt werden und was gegebenenfalls die Ursachen für eine Verzögerung sind.“
Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung January 02, 2018 08:15 UTC