Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Man darf sagen, dass der Molkerei-Unternehmer Theo Müller die AfD unterstützt. Müller hatte zuvor rechtliche Schritte gegen den Verein Campact eingeleitet. © picture alliance/dpa/Lilli FörterMüller hatte versucht, den Kernsatz der Kampagne „Theo Müller unterstützt die AfD“ anzugreifen. (sk/mit dpa)Transparenzhinweis: In einer früheren Version des Artikels hieß es, man dürfe Theo Müller jetzt als „Unterstützer der AfD“ bezeichnen. Müllers Anwalt, Christian Schertz, hat diese Formulierung beanstandet: „Streitgegenständlich war ausschließlich die Aussage ‚Theo Müller unterstützt die AfD‘.
Source: Der Tagesspiegel February 25, 2026 00:59 UTC