„Gangsta-Rap“-Kommentar: Keine Verharmlosung? - News Summed Up

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„Gangsta-Rap“-Kommentar: Keine Verharmlosung?


Für die Bedeutung und Tragweite der Texte von Kollegah und Farid Bang hat Campino ein besseres Gespür als die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Eine Leugnung des Holocausts liege nicht vor, keine Billigung, ja nicht einmal eine Verharmlosung. Die verhungernden Opfer der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik im Konzentrationslager mit der Anmutung des eigenen, durch Bodybuilding „definierten“ Körpers zu vergleichen ist keine Verharmlosung? Das ist keine Volksverhetzung und keine Darstellung, „die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt“, wie sie Paragraph 131 des Strafgesetzbuches nennt? Keine Beleidigung, keine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener?


Source: Frankfurter Allgemeine Zeitung June 17, 2018 14:03 UTC



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