Den Antrag für ein Volksbegehren, also die Unterschriftensammlung für die erste Stufe im Volksgesetzgebungsverfahren, hat die Initiative unterdessen bereits vollbracht. Erlaubt ist das, wichtig ist allerdings, dass der »wesentliche Kern« des Volksbegehrens erhalten bleibt, wie aus der Innenverwaltung zu hören ist. Bei Kritikern der Ausweitung der Videoüberwachung wie der LINKEN werden die Umformulierungen unterdessen als »durchschaubare Propaganda« verbucht. »Nach wie vor verschleiern die Initiatoren das wahre Ausmaß der Überwachung in ihrem Gesetzentwurf«, kritisiert der Abgeordnete der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Niklas Schrader. Die Linksfraktion hatte bereits im Januar eine umfassende rechtliche Expertise bei Professor Fredrik Roggan von der Fachhochschule der Polizei in Brandenburg in Auftrag gegeben.
Source: Neues Deutschland March 25, 2018 11:26 UTC