Über Jahre hinweg hatten »Cum-Ex«-Akteure beteuert, lediglich sehr listig eine Gesetzeslücke ausgenutzt zu haben - oder tun das immer noch. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten - Banken, Investoren, Fonds - hin- und hergeschoben. Weil die Corona-Pandemie das öffentliche Leben zunehmend zum Erliegen bringt, sah sich das Gericht gezwungen, den Prozess massiv abzukürzen. Für die vier Banken, die nun zumindest in diesem Prozess keine Zahlung fürchten müssen, ist damit jedoch keine Entwarnung gegeben. Am Bonner Gericht, wo das für die Erstattung für Steuern zuständige Bundeszentralamt für Steuern sitzt, rechnet man indes mit einer weiteren Prozessflut.
Source: Neues Deutschland March 19, 2020 08:37 UTC