Der Europäische Gerichtshof hat ein Grundsatzurteil in der Migrationspolitik gefällt: Danach darf Deutschland Migranten nicht in ihr Herkunftsland ausliefern, wenn sie in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt sind. AnzeigeWer in einem anderen EU-Land als Flüchtling anerkannt wurde, darf vorerst nicht zu Zwecken der Strafverfolgung an sein Herkunftsland ausgeliefert werden. C-352/22)AnzeigeDie Türkei bat Deutschland um die Auslieferung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Herkunft, der in der Türkei des Totschlags verdächtigt wird. Deutschland muss Flüchtlingsstatus anderer EU-Länder nicht anerkennenIn einem anderen Fall entschied der EuGH zugunsten der deutschen Behörden. Eine Syrerin wurde in Griechenland als Flüchtling anerkannt und beantragte daraufhin auch in Deutschland Schutz.
Source: Die Welt June 18, 2024 17:37 UTC