Der Bundestag hat eine Reform des Völkerstrafrechts verabschiedet, das unter anderem weitere Delikte der sexualisierten Gewalt als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit einstuft. Der am Donnerstag beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass etwa sexuelle Übergriffe, sexuelle Sklaverei und erzwungene Schwangerschaftsabbrüche neu ins Völkerstrafrecht aufgenommen werden – auch wenn sie im Ausland begangen wurden. Zur Begründung der Neuregelung heißt es, in den vergangenen Jahren habe »das Völkerstrafrecht sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene zunehmend an Bedeutung gewonnen«. Vor allem der gezielte Einsatz sexualisierter Gewalt habe zu einem »gesteigerten Bewusstsein« für Lücken im deutschen Völkerstrafrecht geführt. Außerdem soll das Völkerstrafrecht um den »Einsatz verbotener Mittel der Kriegsführung« ergänzt werden.
Source: Junge Welt June 07, 2024 06:09 UTC