AnzeigeIm Streit über die Kündigung von gut verzinsten Bauspar-Altverträgen haben die Bausparkassen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) recht bekommen. Sie dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Niedrigzinsphase höhlt Bausparmodell ausAnzeigeDer Richterspruch hat zwei Prozesse entschieden, die die Bausparkasse Wüstenrot mit gekündigten Kunden führt. Weil die obersten Zivilrichter die Linie für die gesamte deutsche Rechtsprechung vorgeben, ist das Urteil aber von größerer Bedeutung. Den Bausparkassen fällt außerdem auf die Füße, dass sie die Zinsen in der Sparphase vor Jahren auf nahezu unbegrenzte Zeit festgeschrieben haben.
Source: Die Welt February 21, 2017 14:12 UTC