K.O.-Tropfen-Verdacht gegen Lindemann bleibt unzulässig(lto.de, Felix W. Zimmermann)Wie bei “Legal Tribune Online” zu lesen, habe das Oberlandesgericht Hamburg entschieden, dass die Verdachtsäußerung des “Spiegel”, Till Lindemann habe Frauen bei Rammstein-Konzerten K.-o.-Tropfen verabreicht, unzulässig sei.
Zum Thema auch ein Gucktipp: Bei Youtube beschäftigt sich Rechtsanwalt Chan-jo Jun mit den jüngsten Entwicklungen in der Causa Lindemann: Lindemann hat vor Gericht keinen Ruf mehr zu verlieren und warum wir Mandanten schlechter behandeln (youtube.com, Video: 29:43 Minuten).
Das ZDF weise die Kritik zurück und betone, dass man regelmäßig über europäische Themen berichte, beispielsweise in der Sendung “heute in Europa”.
Helene Fischer: Die gnadenlose Hetzjagd auf ihre Familie(youtube.com, Mats Schönauer, Video: 9:32 Minuten)Mats Schönauer wirft auf seinem Youtube-Kanal “Topfvollgold” regelmäßig einen Blick hinter die Kulissen von Boulevardpresse, Youtubern und Social Media.
Diesmal zeigt er, wie gnadenlos die Klatschpresse seit Jahren die Sängerin und Unterhaltungskünstlerin Helene Fischer und deren Lebensgefährten Thomas Seitel verfolgt.