Sie dient also vorrangig dem Schutz der Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder darüber hinaus. Es gilt also: Die Kappungsgrenze ist unabhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete. Für die Kappungsgrenze gilt: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden. Mieter, die ihre Wohnkosten über eine Indexmiete regeln, sind derzeit nicht durch die übliche Kappungsgrenze vor Mietsteigerungen geschützt. Aufgrund der hohen Inflation steigen Indexmieten zum Teil erheblich, da die Verbraucherpreise überproportional gestiegen sind.