Ein Kurzbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sieht Grundrechte beeinträchtigt, wenn Bundesländer Gendering verbieten. In dem von der Antidiskriminierungsstelle herausgegebenen Kurzgutachten im Rahmen der Reihe „Standpunkte“ kamen Juristen zu dem Schluss, dass bestimmte Grundrechte durch ein Verbot beeinträchtigt werden könnten. Dem Bericht der Antidiskriminierungsstelle zufolge ist ein Verbot dieser Sonderzeichen „problematisch“. Dem Bericht zufolge greifen Verbote an Universitäten in die Wissenschaftsfreiheit (Artikel 5 GG) ein. 2 I GG verletzen und sie möglicherweise sogar selbst diskriminieren“, heißt es in dem Kurzbericht weiter .


Source:   Frankfurter Allgemeine Zeitung
May 14, 2024 04:10 UTC