Christian Hartmann/REUTERS Ein Richterspruch ohne Folgen aus StrasbourgDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat am Dienstag das lange erwartete Urteil in einem Rechtsstreit zwischen der Ukraine und Russland gesprochen. Es ging um die Frage, ob Russland die Menschenrechte ukrainischer Staatsbürger nach seiner Übernahme der Krim verletzt habe. Die ukrainische Klage war in hohem Maße selektiv begründet: Russland habe proukrainische Aktivisten in ihrem Recht, sich zur Ukraine zu bekennen, beeinträchtigt, außerdem habe es den öffentlichen Gebrauch der ukrainischen Sprache zugunsten des Russischen zurückgedrängt. Mit letzterem, dem Zwingen der Leute zum Gebrauch einer bestimmten Sprache, kennt sich die Ukraine natürlich aus. Das ging wohlgemerkt auf Leute, die die Ukraine seit 2014 als ihre entgangenen Staatsbürger beansprucht.