Ivett Polyak-Bar Am/jWDas Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage des Verlags 8. Mai gegen das Bundesinnenministerium wegen der Nennung der Tageszeitung junge Welt in den jährlichen Berichten des Inlandsgeheimdienstes am Donnerstag abgewiesen. In der Begründung führte Peters unter anderem aus, dass Lenin, auf den sich die Zeitung positiv beziehe, »die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft« habe. Die »Intention« von junge Welt sei eine andere als die anderer Zeitungen, wenn sie etwa Veranstaltungen wie die Rosa-Luxemburg-Konferenz ausrichte. Eine Berufung wurde nicht zugelassen, die Zulässigkeit einer Revision kann aber beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg überprüft werden.


Source:   Die Welt
July 18, 2024 13:44 UTC