Das Berliner Verwaltungsgericht prüft am Donnerstag eine Klage der Zeitung Junge Welt gegen das Bundesinnenministerium. Das 1947 gegründete überregionale Blatt mit Hauptsitz in Berlin klagte, weil es in mehreren Verfassungsschutzberichten als „kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung“ aufgeführt wird. Der Jungen Welt entstehen nach eigenen Angaben erhebliche Nachteile bei der redaktionellen Arbeit sowie bei Werbung und Verbreitung durch das Vorgehen des Inlandsnachrichtendienstes. Es sei der Zeitung zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten, hieß es damals. Der Verlag habe die Praxis des Bundesinnenministeriums über viele Jahre hingenommen, hieß es unter anderem.