Aufgrund eines kurzfristigen Gerichtsbeschlusses fand die Hauptversammlung nun unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weshalb extra angereiste Delegierte und Gäste draußen warten mussten. Nach Angaben des BJV hatte der Vorsitzende der Kreisgruppe Memmingen, Andreas Ruepp, beim Landgericht München I kurzfristig beantragt, dass die Mitgliederversammlung in nichtöffentlicher Form stattfinden müsse. Anders als üblich durften Delegierte, Gäste und Journalisten nicht teilnehmen. Ruepp sagte, sein ausdrücklicher Wunsch sei nicht, Delegierte, Gäste und Journalisten von der Mitgliederversammlung auszuschließen. Beim Landesjägertag in Hof vor einem Jahr hatte eine Bezirksgruppe die Abwahl Weidenbuschs angestrebt, doch dieser wurde dann im Amt bestätigt.