Der "Tagesspiegel" hält dem Reichelt-Portal "Nius" vor, sich möglicherweise strafbar gemacht zu haben. Laut "Tagesspiegel" könnte "Nius" gegen den umstrittenen Paragrafen 353d StGB verstoßen haben, der verbietet, Gerichts­dokumente aus einem laufenden Verfahren im Wortlaut zu veröffent­lichen. Nius.de habe den Durch­suchungs­­beschluss gegen den Rentner gezeigt, gegen den Robert Habeck derzeit wegen dessen Bezeichnung "Schwachkopf Professional" vorgeht. Die Berliner Staatsanwaltschaft sagt, es liege noch keine Strafanzeige vor und es werde derzeit nicht gegen "Nius" ermittelt. tagesspiegel.de (€)(Foto: picture alliance / TOBIAS STEINMAURER / APA / Nius)


Source:   Der Tagesspiegel
November 20, 2024 18:25 UTC