Warum Deutschlands neues maritimes taktisches Hauptquartier nicht gegen den Zwei-plus-Vier Vertrag verstößtAm 22.Oktober 2024 wurde der deutsche Botschafter in das russische Außenministerium einbestellt. Die Einbindung einzelner Verbindungsoffiziere aus anderen NATO-Mitgliedstaaten in eine deutsche Dienststelle, verstößt nicht gegen die Stationierungsklausel des Zwei-plus-Vier Vertrages. Verletzung des Zwei-Plus-Vier Vertrages als wiederholtes ArgumentationsmusterEine vermeintliche Verletzung des Zwei-Plus-Vier Vertrages zu reklamieren, ist ein wiederholt auftretendes, russisches und pro-russisches Argumentationsmuster. Fragen nach der Vereinbarkeit mit dem Zwei-Plus-Vier Vertrag würden sich ohnehin nur stellen, wenn dieser für den jeweiligen Sachverhalt überhaupt irgendeine Relevanz entfaltet. Die Umwidmung eines deutschen maritimen taktischen Hauptquartiers ist jedenfalls völkerrechtskonform und vollends im Einklang mit dem Zwei-Plus-Vier Vertrag.


Source:   Neues Deutschland
November 06, 2024 20:01 UTC