AnzeigeSeit 1998 wird die Tageszeitung "Junge Welt" beinahe jährlich im Verfassungsschutzbericht erwähnt, bisher insgesamt 23-mal. Auch am Donnerstag in der Hauptsache vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin stritt die "Junge Welt" darum, die Rechtswidrigkeit ihrer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht feststellen zu lassen. Dadurch bekenne sich die "Junge Welt" "nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit. Es wurden bei Wartezeiten oder auch während der Verhandlung die "Junge Welt" aufgeschlagen und interessiert gelesen. Die "junge Welt" werde einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.