BILD darf nicht mehr das Video und Screenshots der Party-Gröler unverpixelt zeigen. Das Landgericht verbietet die Verbreitung des Bildes der Frau im Video als auch zahlreiche Screenshots, die die BILD-Zeitung als Titel oder sonst zur Bebilderung verwendet hatte. Auch die Veröffentlichung eines weiteren Fotos, das die Antragstellerin auf der Tanzfläche mit einem Mann zeigt, wurde untersagt. Das Landgericht verbot es der Zeitung auch, das Bild der Frau in Gestalt von Screenshots auf Medienplattformen und in sozialen Medien zu verbreiten. Nicht nur BILD, auch die ARD-Anstalt WDR hatte das Sylt-Video unverpixelt verbreitet – im Gegensatz zu den Bildern, die die Messer-Attentäter Sulaiman A. während seines Angriffs zeigen.