Der öffentlich-rechtliche Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will den seit fast einem Jahr gültigen Rundfunkstaatsvertrag der für ihn zuständigen Bundesländer nicht länger akzeptieren. Der RBB hat deshalb am Freitag eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Das gelte auch für Regelungen zur Einsetzung von »Leitungen der Landesangebote« und die Vorgabe, wie diese personell einzugliedern sind. Die Bestimmung, »wo konkret Regionalbüros und -studios in welcher Anzahl einzurichten sind, verletzt die Rundfunkfreiheit«, erklärte der Sendersprecher. Amtsinhaberin Ulrike Demmer betonte am Freitag: »Wir haben den Weg vor das Bundesverfassungsgericht fast ein Jahr lang gewissenhaft geprüft, er ist kein Selbstzweck.«Die Verfassungsbeschwerde erscheine dem Sender »angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Rundfunkfreiheit im Staatsvertrag unausweichlich«.