Januar 2025 ist nach dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz geregelt. Es sieht auch vor, dass die Beträge je nach Pflegegrad zum Januar 2028 noch einmal steigen sollen. In welcher Höhe soll wie 2025 "in Anlehnung an die Preisentwicklung" festgelegt werden. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Die Sätze für die Pflegesachleistungen werden 2025 auch um 4,5 Prozent erhöht.