© AdobeStock_Michele UrsiBerlin, 28.5.2024 : Die gegenwärtige Auslegung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt gegen das im Grundgesetz verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht und ist daher verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Eine verfassungskonforme Auslegung der StVO, die das Recht auf Selbstverwaltung gewährleistet, ist laut Gutachten jedoch durchaus möglich und hätte weitreichende praktische Konsequenzen für Kommunen. Die DUH bietet Kommunen beratende Unterstützung bei der rechtlichen Durchsetzung einer verfassungskonformen StVO-Auslegung an und fordert die dringend notwendige Reform, die die Mobilitätswende beschleunigt. Die aktuelle restriktive Auslegung der Straßenverkehrsordnung durch Straßenverkehrsbehörden und die momentane Rechtsprechung ist eindeutig verfassungswidrig und muss schnellstmöglich korrigiert werden.