Medienanwalt Felix Damm hält die "Bild"-Berichterstattung zum Sylt-Video für rechtswidrig, sagt er der "FAZ": "Auch unter dem Gesichtspunkten der Verdachtsberichterstattung ist die identifizierende Berichterstattung nicht zu rechtfertigen." Der Beitrag sei zudem "offenkundig darum bemüht, den Sachverhalt unausgewogen darzustellen". Er glaubt auch, dass die ausgesprochenen Kündigungen keinen Bestand haben werden. faz.net (€)