Was Lange währt: Die frist­lose Kündigung der Ex-RBB-Justiziarin Susann Lange wegen Verletzung ihrer Pflichten ist rechtens, urteilt das Landes­arbeits­gericht Berlin-Branden­burg. Ein Übergangs­geld bis zur Rente steht ihr nicht zu, Anspruch auf die betriebliche Alters­vorsorge hingegen schon. Das Über­gangs­geld ist nicht sitten­widrig, so das Gericht, entfällt jedoch wegen der fristlosen Kündigung. Die monatlich gezahlte Zulage von 1.700 Euro im Rahmen des ARD-Vorsitzes des RBB muss Lange zurück­zahlen, weil diese nicht vom Verwaltungs­rat abgesegnet gewesen sei. Eine Revision ist nicht zugelassen, wogegen beide Parteien Beschwerde einlegen können.


Source:   Der Tagesspiegel
July 02, 2024 18:55 UTC