Was Lange währt: Die fristlose Kündigung der Ex-RBB-Justiziarin Susann Lange wegen Verletzung ihrer Pflichten ist rechtens, urteilt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Ein Übergangsgeld bis zur Rente steht ihr nicht zu, Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge hingegen schon. Das Übergangsgeld ist nicht sittenwidrig, so das Gericht, entfällt jedoch wegen der fristlosen Kündigung. Die monatlich gezahlte Zulage von 1.700 Euro im Rahmen des ARD-Vorsitzes des RBB muss Lange zurückzahlen, weil diese nicht vom Verwaltungsrat abgesegnet gewesen sei. Eine Revision ist nicht zugelassen, wogegen beide Parteien Beschwerde einlegen können.