2010 legte die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen den Oberst Klein still, der 2009 nahe dem afghanischen Kundus über hundert Zivilisten hatte töten lassen. Sie für Kombattanten haltend, befand man in Deutschland, obwohl eine NATO-Untersuchung zu dem Schluss gekommen war, dass Klein Warnsignale ignoriert hatte. Ben Roberts-Smith darf nach erfoglosen Unterlassungsklagen gerichtsfest Mörder genannt werden. Ein paar Verbrechen am Rande wurden geprüft, der Feldzug selbst ist kein Gegenstand von Ermittlungen, obgleich Artikel 26 des GG solche hergäbe. Degenhardt wusste schon, wovon er sang, als er sang: »Denn wer Tausende verbrannte, / Der bekam den Ehrensold, / Doch erschlug er einen einzlnen, / Hat der Henker ihn geholt«.