Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilt, dass es für Flüchtlinge aus Syrien keine pauschale Gefahr mehr durch einen Bürgerkrieg gibt. „Darum gibt es keinen Anlass, jedem Schutz zu gewähren“, sagt der Innenminister Bayerns, Joachim Herrmann (CSU).
Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilt, dass es für Flüchtlinge aus Syrien keine pauschale Gefahr mehr durch einen Bürgerkrieg gibt. „Darum gibt es keinen Anlass, jedem Schutz zu gewähren“, sagt der Innenminister Bayerns, Joachim Herrmann (CSU).