Verfassungsschutz darf Zeitung “Junge Welt” erwähnen(zeit.de)Das Berliner Verwaltungsgericht habe entschieden, dass der Verfassungsschutz die Zeitung “Junge Welt” in seinen Berichten erwähnen darf, weil sie eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung nach marxistisch-leninistischem Verständnis anstrebe. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die “Junge Welt” habe bereits Rechtsmittel angekündigt und wolle notfalls bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Weiterer Lesehinweis mit juristischen Details: Die “Junge Welt” darf weiterhin vom Verfassungsschutz erwähnt werden (lto.de, Maryam Kamil Abdulsalam). Jan Böhmermann unterliegt vor Gericht erneut bei Streit um Honig-Werbung(spiegel.de)Jan Böhmermann hat im Rechtsstreit um eine Honigwerbung, in der der Imker Rico Heinzig Böhmermanns Konterfei satirisch verwendete, erneut verloren. Gegen die Entscheidung des OLG sei ein Rechtsmittel nicht mehr möglich, Böhmermann könne jedoch ein Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Dresden anstrengen.