Dann können Sie sich jetzt in das Klageregister für eine Sammelklage gegen Amazon eintragen. Denn Verbraucherschützer, genauer gesagt: die Verbraucherzentrale Sachsen, gehen gegen Amazon vor. Hintergrund: Amazon änderte seine Streamingangebot Amazon Prime Video am 5. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält diese Vorgehensweise für rechtswidrig und strebt deshalb eine Sammelklage gegen Amazon an. Sie müssen Prime Video nicht genutzt haben und können das Abonnement mittlerweile auch schon gekündigt haben – das stellt kein Problem dar.