Der Ableger des deutschen Inlandsgeheimdienstes in Baden-Württemberg darf den AfD-Landesverband als Verdachtsfall einstufen und beobachten. Dies hat der dortige Verwaltungsgerichtshof entschieden. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Juli 2022 als Verdachtsfall zum Beobachtungsobjekt »im Phänomenbereich Rechtsextremismus« erklärt und dies publik gemacht. Die AfD hatte Klage erhoben, die das Verwaltungsgericht Stuttgart zurückwies. Weil Mitglieder der AfD für »einen ethnischen Volksbegriff« einträten, gebe es Anhaltspunkte für »verfassungsfeindliche Bestrebungen«, heißt es in der Begründung.