Ganz aktuell betrifft das Kunden des drittgrößten Reiseanbieters Deutschlands FTI. Der Sicherungsschein stellt im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters sicher, dass Reisenden der gezahlte Reisepreis erstattet wird. Paul Degott rät daher, als Erstes nachzuschauen, ob man mit seiner Reisebestätigung, wie regelmäßig einen Sicherungsschein bekommen hat. Dort müsse die jeweilige Reisepreisabsicherung für den Insolvenzfall beschrieben und das Versicherungsunternehmen mit Adresse und Kontaktdaten benannt sein. „Verbraucher, die sich schon auf einem FTI-Urlaub im Ausland befinden, haben – von der Insolvenz von FTI überrascht – möglicherweise das Problem, dass der Hotelier eine Nachzahlung auf die noch verbleibende Urlaubszeit verlangt, weil er eben von FTI kein Geld mehr bekommt“, so Degott.