Im Erzbistum Bamberg gilt die Grundordnung des kirchlichen Dienstes als ordentliches bischöfliches Gesetz jetzt dauerhaft. Mit der Unterschrift des neuen Erzbischofs Herwig Gössl wird das reformierte katholische Arbeitsrecht nun in allen deutschen Diözesen einheitlich und unbefristet angewendet. Januar 2023 wurde die neue Grundordnung im Erzbistum Bamberg bereits vorläufig angewendet. Da zu diesem Zeitpunkt noch kein neuer Erzbischof im Amt war, konnte der damalige Diözesanadministrator Gössl die Grundordnung nur vorläufig in Kraft setzen. Zuletzt hatte der neue Paderborner Erzbischof Udo Markus Bentz im März die Grundordnung für sein Erzbistum dauerhaft erlassen.


Source:   Neues Deutschland
May 31, 2024 08:43 UTC