Januar 2025 wird die neue elektronische Patientenakte (kurz: ePA) landesweit eingeführt. Grundsätzlich ist die digitale Gesundheitsakte zwar freiwillig, wer medizinische Daten darin aber nicht automatisch abspeichern lassen möchte, muss aktiv widersprechen. Behandlungswege verkürzen : Krankenhäuser, Praxen oder Apotheken können medizinische Daten von Patienten sofort einsehen und austauschen. Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für GesundheitEigentlich steht die elektronische Patientenakte schon seit Januar 2021 zur Verfügung, die Nutzung erfolgt bisher nach dem Opt-In-Prinzip. Ab Januar 2025 läuft das Verfahren nach dem Opt-Out-Prinzip – man muss der Nutzung also widersprechen, wenn man nicht möchte, dass persönliche medizinische Daten im Online-Register erfasst werden.