Die elek­tro­ni­sche Rech­nung ist bereits seit dem 27. Seit­her müs­sen alle Rech­nungs­stel­ler elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen an Auf­trag­ge­ber des Bun­des aus­stel­len und übermitteln. Elektronische Rechnung: Der aktuelle StandAb dem 1. Um die elek­tro­ni­sche Rech­nung ver­ar­bei­ten zu kön­nen, benö­ti­gen Unter­neh­men eine ganz­heit­li­che Buch­hal­tungs­soft­ware, wel­che es mög­lich macht, digi­ta­le Rech­nun­gen zu erhal­ten, abzu­spei­chern und selbst aus­zu­stel­len. Unter­neh­men, wel­che digi­ta­le Lösun­gen erfolg­reich in ihren All­tag inte­griert haben, pro­fi­tier­ten laut dem Wirt­schafts­prü­fungs­un­ter­neh­men Ernst & Young von rei­bungs­lo­sen Geschäfts­pro­zes­sen und einer umfas­sen­de­ren Auto­ma­ti­sie­rung.


Source:   Frankfurter Allgemeine Zeitung
May 31, 2024 10:32 UTC