55034Die Tageszeitung "Junge Welt" darf weiterhin im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden. AnzeigeThema des TagesVG Berlin zu Junge Welt vs. BfV: Die Tageszeitung "Junge Welt" darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiterhin in der Rubrik Linksextremismus des jährlichen Verfassungsschutzberichts erwähnt werden. Die "Junge Welt" kündigte an, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Die "Junge Welt" hätte von dieser Stigmatisierung befreit werden müssen. LG Berlin zu Schließfacheinbruch: Das Landgericht Berlin verurteilte vier Männer wegen Diebstahls mit Waffen und teilweise wegen versuchter Brandstiftung zu Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und acht Jahren.